In den Worten der Kundschaft
Bewertungen
Paare, Familien und Unternehmen, die über Lichtwerk gebucht haben, in ihren eigenen Worten — echte Sessions, echte Bewertungen, keine Auswahl nach Lob.
Es sind noch keine Bewertungen veröffentlicht. Sie erscheinen hier, sobald Sessions geliefert sind — einmal gefragt, veröffentlicht, wie sie geschrieben wurden.
Zu diesen Bewertungen
Veröffentlicht, wie sie geschrieben wurden — auch die unangenehmen
- Durchschnittsnote
- 0/5
- Veröffentlichte Bewertungen
- 0
- Wegen Kritik entfernt
- 0
- Geld-zurück-Zusage
- 100 %
Jede Bewertung auf dieser Seite stammt von jemandem, der eine Session gebucht und bezahlt hat. Wir fragen einmal, nachdem die Galerie geliefert ist, und veröffentlichen, was zurückkommt — wir wählen nicht nach Lob aus und entfernen keine Bewertung, weil sie kritisch ist. Vor der Veröffentlichung wird nur eines geprüft: dass zu der Bewertung eine tatsächlich stattgefundene Buchung gehört. Seit 2022 verlangt das Wettbewerbsrecht, offenzulegen, ob und wie Bewertungen geprüft werden (§ 5b Abs. 3 UWG), und dieser Absatz ist die Antwort darauf.
Jede nennt den Ort und die Art der Session, weil genau das eine Bewertung brauchbar macht. "Toller Fotograf" sagt nichts; eine Familiensession in Hamburg im Dezember oder ein Porträttag für ein Team von zwölf Personen in Frankfurt sagt Ihnen, ob die Erfahrung der ähnelt, die Sie gerade buchen wollen. Lesen Sie Bewertungen deshalb eher wie ein Protokoll als wie eine Empfehlung: Stimmte der Preis mit dem Angebot überein, kam die Galerie in der zugesagten Zeit, und wie ging der Fotograf mit Kindern, mit Regen oder mit einem verschobenen Ablauf um? Solche Angaben lassen sich auf die eigene Session übertragen, ein Adjektiv nicht.
Die Sterne fließen in die Gesamtnote ein, und diese Note ist Arithmetik und keine Redaktion: Sie bewegt sich, wenn die Bewertungen sich bewegen. Wenn die Arbeit nachlässt, sieht man es hier zuerst, und genau deshalb steht die Zahl da, statt zusammengefasst zu werden. Solange es keine Bewertungen gibt, wird keine Note angezeigt und keine behauptet — eine erfundene Gesamtbewertung ist eine falsche Angabe gegenüber einer Suchmaschine ebenso wie gegenüber einer Leserin, und nach dem UWG zusätzlich ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß.
Wenn Ihre eigene Session nicht so gelaufen ist, wie sie sollte, sagen Sie es lieber uns als zuerst dem Internet — die Geld-zurück-Zusage hängt nicht davon ab, dass Sie schweigen, und eine Rückerstattung und eine ehrliche Bewertung schließen einander nicht aus.